Unser Bundesverfassungsgericht meint:

„Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Dazu die Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe:

„Im Fall eines Sexualstraftäters, der ein Kind vergewaltigt und sexuell missbraucht hat
und bei dem in der Psychiatrie eine besondere Gefährlichkeit gutachterlich bestätigt
wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben.
Der wirkliche Skandal ist die an Zynismus, Abgehobenheit und furchtbarster juristischer Rhetorik nicht mehr zu überbietende Begründung, warum der Täter nicht in die Sicherungsverwahrung muss. Dazu führen die Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Gerichtes das Folgende aus:

Es sei nachvollziehbar, dass der Täter wieder sexuelle Übergriffe begehen werde. „Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.“

Hier die ganze Pressemeldung der Deutschen Kinderhilfe

Hier der ganze Text des Bundesverfassungsgerichtes

Angesichts solcher Begründungen fragt man sich, wie viele Täter und Mittäter im BVerfG sitzen?