ROM – In Texas läuft ein Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Knaben. Und auf der Anklageliste sticht ein Name heraus: Joseph Ratzinger. Papst Benedikt XVI, der heutige Papst, wird in einem Zivilverfahren in Texas angeklagt…mehr
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Eigentlich ist klar: Papst Benedikt XVI ist nicht nur Oberhaupt der katholischen Kirche. Er gilt auch als Staatsoberhaupt und geniesst somit diplomatische Immunität. Dennoch gelangten seine Anwälte in einer delikaten Sache an den US-Präsidenten. Sie haben George W. Bush – selber streng gläubig – um Immunität für den Pontifex gebeten.
Denn der heutige Papst wird in einem Zivilverfahren in Texas angeklagt. Im Prozess geht es um die sexuelle Misshandlung von drei Jungen durch einen Priesteranwärter.
Die Kläger werfen nun Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. vor, als damaliger Leiter der Glaubenskongregation gemeinsam mit dem Erzbistum Galveston-Houston die Vorfälle in den 90er Jahren vertuscht zu haben.
Der Anwalt eines Opfers berief sich dabei auf einen Brief Ratzingers auf dem Jahr 2001. Darin heisse es, dass alle schweren Vergehen wie der Missbrauch von Minderjährigen von Ratzingers Kongregation behandelt werden sollten.
Papst will sich in Australien entschuldigen…
Mitgefühl oder Heuchelei?
Der in dem oben erwähnten Zeitungsausschnitt geschilderte Klageversuch texanischer Rechtsanwälte gegen den Vatikan ist mittlerweile gescheitert. Das Verfahren wurde laut Presseberichten auf Veranlassung der Bush-Administration mit der Begründung eingestellt, daß „Staatsinteressen“ Vorrang vor einer juristischen Weiterverfolgung haben. So gesehen war die Schutzsuche des obersten Christenführers beim „Obersten Kriegsherrn“ dieser Welt sehr erfolgreich. Klagehintergrund der US-Anwälte, die mehrere Opfer sexueller Priestergewalt vertraten, war das angebliche Geheimschreiben aus dem Jahre 2001, mit dem Kardinal Ratzinger als damaliger Vorsitzender der Glaubenskongration die Bischöfe weltweit anwies, beim Verdacht auf sexuellen Mißbrauch nur kircheninterne Untersuchungen zuzulassen und die staatliche Gerichtsbarkeit zu umgehen. Der britischen Zeitung „The Observer“ soll dieses vertrauliche Dokument mit der Bezeichnung „De Delicitis Gravioribus“ vorliegen. Es macht das Recht der Kirche geltend, Untersuchungen über sexuelle Gewalt hinter verschlossenen Türen abzuhalten und vor allem Beweise bis zu 10 Jahre, nachdem die Opfer ihre Volljährigkeit erreichen, geheimzuhalten. Ein Bruch dieser pontifikalen Geheimhaltung ziehe Strafen nach sich, einschließlich der Androhung der Exkommunizierung. Die texanischen Anwälte waren der Meinung, daß der Brief geschrieben wurde, um zu verhindern, daß die Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gelangen und von der Justiz verfolgt werdn können. Diese Vertuschungsvorgänge ebenfalls zum Thema hat der BBC-Film „Sex, crime and Vatikan“, der Mitte 2007 im italienischen Fernsehen ausgestrahlt wurde. Er löste heftige Reaktionen aus, über 5 Millionen Zuschauer sahen die Dokumentation. In Deutschland ist der Film nicht zugelassen, die Sequenz ist aber im Internet in youtube öffentlich zugänglich.
Auch Uta Ranke-Heinemann, Buchautorin ( Bestseller „Eunuchen für das Himmelreich“) und Kirchenkritikerin, nahm im September 2007 in mehreren Interwies zu diesem Thema Stellung. Auf die Frage nach ihrem Wunsch zum 80. Geburtstag richtete sie sich am 2. Oktober 2007 im Fernsehen direkt an Papst Benedikt, ihren ehemaligen Kommilitonen, mit der Bitte, dieses Geheimschreiben wegen seiner „totalen Justizbehinderung“ für die staatlichen Gerichte zurückzunehmen.
Kein Zweifel dürfte es an der Rechtslage geben, sollte die Existenz des Geheimdekretes wirklich Fakt sein. Es dient ausschließlich dem Schutze der Täter, behindert die Justiz und erfüllt ganz klar den Straftatbestand der Strafvereitelung. Denn nichts anderes ist eine Anweisung, Akten sexueller Gewalttäter bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres eines Mißbrauchsopfers unter Verschluß zu halten. Der Straftatbestand ist damit verjährt, das betreffende Opfer kann weder zivil- noch strafrechtlich gegen seinen ehemaligen Peiniger vorgehen. Nur um den Ruf der Kirche zu schützen, werden weltweit schwere seelische und körperliche Schäden an Kindern in Kauf genommen. Was würde wohl Jesus zu solch einer fatalen Güterabwägung eines Menschen sagen, der sich für den Stellverteter Gottes auf Erden hält? Wie war das noch mit dem Jesus zugeschriebenen Zitat des „Mühlsteins um den Hals eines Kinderverderbers“? Vor dem Hintergrund dieser Vorgänge um dies klerikalen Vertuschungsanweisungen hinterläßt der neuerliche Umgang von Papst Benedikt zum Thema massenhafter sexueller Gewalttaten seiner Glaubensverkünder weltweit einen äußerst faden Beigeschmack. Viele Opfer empfanden seine Worte des Bedauerns und des Mitgefühls sowohl beim USA- Besuch als auch beim Weltjugendtag in Sidney als pure Heuchelei, zumals das Wort „Entschuldigung“ weiterhin fehlt. Opferverbände glauben erst dann an die ehrliche Absicht des Kirchenoberhauptes, wenn auf die Worte sowohl Wiedergutmachungstaten als auch die lückenlose Aufklärung der immer noch verschleppten Mißbrauchsfälle folgen. Es ist aber davon auszugehen, daß sich der Vatikan bis zuletzt scheuen wird, Entschädigungen analog der Summen in den USA oder Irland zu leisten, es würde einen wahren Tsunami von Anspruchstellern auslösen.
Aber auch im „Wir-sind-Papst-Deutschland“ scheint es von Regierungsseite wenig Interesse zu geben, den Rechtsverstößen dieser Strafvereitelung konsequent nachzugehen. Bei jeder anderen Glaubensgemeinschaft, dann oft als Sekte bezeichnet, wären nach solch massenaften Verbrechen schon längst die Geschäftsräume durchsucht und die Täterakten sichergestellt worden. Auch hierzulande scheinen also „Staatsinteressen“ vor Opferrechten gehen. Denn staatlicherseits bei Verdacht auf sexuelle Gewalt eine heimliche kircheninterne Untersuchung zuzulassen, widerspricht eindeutig dem geltenden Recht in Deutschland, denn auch kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind der staatlichen Justiz unterstellt. Diese Kirchenpraxis verstößt zudem gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die sowohl die BRD als auch der Vatikan unterzeichnet haben. Daß mittlerweile auch die scheußlichen Internetportale der Kinderpornographie zu einer „Spielwiese“ deutscher Kleriker geworden sind, zeigen die sich häufenden Fälle aus der jüngeren Vergangenheit. Laut Aussagen des sächsischen Oberstaatsanwaltes Vogt aus dem Jahre 2003 zeigen Spuren dieser Netzwerke verabscheuungswürdigster Verbrechen an Kindern auch in den Vatikan. Lt. Polizeilicher Kriminalstatistik gibt es seit 2005 über 20 000 festgestellte Fälle von Besitz oder Verbreitung von Kinderpornographie. Die prozentuale klerikale Beteiligung an diesen apokalyptischen Fallzahlen läßt sich nur erahnen. Wo aber bleibt die öffentliche Aufarbeitung, wo bleibt der Schutz unserer Kinder? Vor diesen Hintergründen geht die ganz klare Forderung an die „Volksvertreter“, endlich ihrer Verpflichtung nachzukommen und ohne Rücksicht auf Rang und Institution Opfern sexueller Gewalt zu ihrem Recht zu verhelfen und die Täter staatlicher Gerichtsbarkeit zuzuführen.
Der Kirchenführung ist die späte Einsicht zu wünschen, wie sehr ihre Vertuschungspraxis – für viele Menschen eine Übertretung der eigenen Gebote ( „Du sollst nicht lügen“)- sie immer mehr dem Abgrund näher bringt. Von den Gläubigen bei Verfehlungen Reue und Buße, was auch eine Wiedergutmachung beinhaltet, zu fordern und bei eigenen Verbrechen, Täter zu decken und Opfer im Stich zu lassen, zeigt den ganzen moralischen Verfall dieser Institution. Mit diesem Handeln wird praktisch die Glaubwürdigkeit der gesamten Lehre in Frage gestellt.
Im Jahre 2000 wurde von Kardinal Ratzinger (Zufall?) in seiner Eigenschaft als Präfekt der Glaubenskongregation “ beschlossen“, das vom Vatikan lange gehütete sogenannte „Dritte Geheimnis von Fatima“ als „unerfüllte“ Weissagung in die Vergangenheit zu „platzieren“. Die kommende und bereits spürbare Zeitenwende in Richtung 2012 wird zeigen, ob diese apokalyptische Prophezeiung nicht doch ein sich noch erfüllendes Zukunfstgeschehen sein wird!
„Was man sät, wird man ernten“!
Werner Reif