Deutscher Bundestag – Reaktionen ‚Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben‘

Von |2014-04-08T14:02:13+02:0029.08.2007|

DEUTSCHER BUNDESTAG 24.08.2007 Petitionsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin Pet 4-16-07-4512-027211 Herrn Norbert Denef Schlagfeldstr. 8 63303 Dreieich Betr.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2007 Anlage:1 Sehr geehrter Herr Denef, für Ihr Schreiben danke ich Ihnen. Zu der angesprochenen Thematik hat sich das Bundesministerium im Zusammenhang mit einer anderen Eingabe bereits geäußert. Ich füge eine Ablichtung der Antwort zu Ihrer Kenntnis bei. Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe mit den Ausführungen des zuständigen Fachministeriums hinreichend beantwortet ist. ›››

Petition – Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben

Von |2014-04-08T14:16:49+02:0012.08.2007|

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte. Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen? Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige Begriff „sexueller Missbrauch“ ist irreführend. Es ›››